
Yachten - Wohnmobile Vermietung
Bootstouren Viele Möglichkeiten für die Freizeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2024 der L&S Tours GmbH für Eventfahrten
Vertrag
Eine feste Buchung kommt erst durch die beidseitige Erklärung zustande.
Die Abgabe der Erklärung auf Seiten von L&S Tours GmbH setzt voraus, dass die gewünschte Zeit frei ist und erfolgt durch den Versand der Reservierungsbestätigung mit der Bereitstellung der Zahlungsbedingungen.
Die Erklärung auf Kundenseite setzt voraus, dass der Kunde unmissverständlich welche Leistungen, Zeit, Dauer, Datum, Boot gebucht wird und seine Kontaktdaten mitteilt.
Eine Anfrage ist noch keine Buchung
Für Zusatzangebote deren Leistungen nicht von L&S Tours GmbH erbracht werden wie z.B., Musiker, Cocktailshow, Weinprobe, DJ, etc. gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.
Alle Touren und Events der L&S Tours GmbH beinhalten einen Skipper und Crew und werden auch von dessen Personal/Gehilfen durchgeführt.
Zahlungsbedingungen
Bei Buchung/Vertragsabschluss sind 30 % des Gesamtpreises fällig.
Die Zahlung muss zum im Vertrag vereinbarten Termin auf dem Konto der L&S Tours GmbH eingegangen sein. Andere Zahlungswege sind nicht vereinbart.
Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung auf den Gesamtpreis ist die L&S Tours GmbH von der vertraglichen Bindung des Vertrages entbunden; das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
Der Kunde haftet (ohne weiteren Nachweis durch den Vermieter) mit weiteren 30 % des Gesamtmietpreises für den entgangenen Gewinn.
Der restliche Preis von 70 % des Gesamtpreises ist 4 Wochen vor Beginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 29 Tage bis zum Anmietdatum)
wird der Mietpreis sofort fällig.
Stornierung von privaten Events
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Privatpersonen die umbuchen oder einen Gutschein akzeptieren haben keine Stornokosten zu tragen
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Privatpersonen die 1 – 3 Monate vorher stornieren haben 20% Stornokosten zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist
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Privatpersonen die 1 Tag – 30 Tage vor dem Event stornieren haben Stornokosten in Höhe von 90% des Auftragswert zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist
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Eine Stornierung oder Umbuchung kann nur per E-Mail erfolgen. Bitte antworte hierzu einfach auf die Reservierungsbestätigung.
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Bei möglichen Buchungen bis 29 Tage vor dem Event ist keine Stornierung mehr möglich.
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Für externe Dienstleister die als Zusatzservice gebucht werden können, gelten die Stornobestimmungen der jeweiligen Anbieter. Hier ist vorab eine 100%ige Anzahlung zu Leisten. Der Betrag dieser Dienstleister kann nicht erstattet werden, da die AGB der jeweiligen Anbieter Anwendung finden (Vorkasse + keine Erstattung). L&S Tours GmbH hat keinen Einfluss auf die AGB der Anbieter.
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Stornierung von Firmenevents
Für Firmenevents gilt die individuelle Vertragsbedingung für den Event. Firmenevents sind betriebsbedingt und fallen somit nicht unter dem allgemeinen Corona-Kontaktverbot im öffentlichen Raum.
Bei Absagen durch den Firmenevents-Kunden ist der Veranstalter L&S Tours GmbH um eine kulante Lösung ohne Umbuchungskosten bemüht.
Wird eine Terminverschiebung oder ein Gutschein vom Kunden ablehnt oder kann der Firmenevent aus sonstigen Gründen nicht nachgeholt werden, so betragen die Stornokosten 90% des Auftragswert.
Versicherungsschutz
Das Boot ist durch eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung für eine Versicherungssumme je Schadensereignis bis zu 10 Mio. EUR versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 2.500 EUR. Es besteht zusätzlich ein Versicherungsschutz bei körperlichen Unfällen in Höhe von 2 Mio. EUR, während dem Betrieb eines Bootes, die die berechtigten Insassen erleiden.Der Veranstalter L&S Tours GmbH schließt jegliche Haftung für Sachschäden und Personenschäden (außer bei Vorsatz) aus.
Alkohol an Bord
Alkohol ist an Bord erlaubt. Das Mitbringen von Speisen ist nach vorheriger Absprache zu klären. Passagiere die Alkoholisiert oder sich sonst wie auffällig verhalten werden von der Fahrt ausgeschlossen.
Auf allen Booten besteht eine maximale Promille Grenze von 1,0 an Bord. Falls ein Gast starke Ausfallerscheinungen hat, endscheidet die L&S Tours GmbH die Tour zu stornieren bzw. abzubrechen, oder ob die betroffene Person am Treffpunkt wartet, bis das Boot wieder anlegt. Es gelten die Stornobedingen der AGB. Der Schaden ist nach dem Verursacherprinzip zu tragen (vom Mieter des Boots).
Vor Fahrtantritt kann bei verhaltensauffälligen Gruppen oder Personen die Fahrt aus Sicherheitsgründen untersagt bzw. abgesagt werden.
Die Fahrt kann jederzeit abgebrochen werden wenn sich einzelne Passagiere oder eine komplette Gruppe nicht an die Sicherheitsanweisungen der Crew halten, leichtsinnig werden, sich und andere Passagiere in Gefahr bringen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Beschädigungen
Kosten für Reinigung entstehen, wenn übermäßige Verschmutzung und Abnutzung durch betreten der Sitzpolster mit Schuhen, auslaufender Lipgloss- und Nagellack, Verschmutzung wie Glasbruch, Cola, Kaugummi auf dem Boden, Rotwein,- und Obstflecken, Verkratzen durch unsachgemäße Kleidung (Metallapllikationen auf Kleidung), Abfärben von Dekoartikeln oder sonstigen unzweckmäßigen Gebrauchs vorliegen.
Bei Beschädigungen oder wenn unsachgemäß hoher Verschleiß vorliegt muss der Gast oder seine Haftpflichtversicherung für Austausch, Reinigung oder Reparatur des betroffenen Bauteils sorgen. Sollte das Boot durch den Schaden vom Gast nicht mehr betriebsbereit sein, haftet der Verursacher für den Folgeschaden durch ausgefallene Fahrten sowie für Schadensersatz an Gruppen deren Fahrt dann ausfallen muss.
Das Boot verfügt über eine eigene Toilette, die Toilette sind nach Beendigung der Bootstour von dem Chartergast sauber zu übergeben, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 70 EUR an und die Fahrtzeit verkürzt sich um die Reinigungsarbeiten.
Sachbeschädigungen und deren Folgeschäden (wie Ausfallzeiten, Werftaufenthalt) durch Insassen, Gäste, Teilnehmer die am Boot während der Bootstour entstehen, liegen in der Verantwortung des Vertragspartners (Chartergast) und werden vom Verursacher bzw. Vertragspartner ausgeglichen. Hierzu zählen z.B. Verschmutzungen und sämtliche Beschädigung Am/Im und Unter dem Bootskörper sowie dem Inventar.
Der Vermieter behält sich vor, den Verursacher bzw. Chartergast bei der Wasserschutzpolizei wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, damit der Vorgang amtlich protokolliert wird.
Wetter
Sollte keine Ausfahrt möglich sein aufgrund von Blitzschlag, Hochwasser, Sturm im Fahrgebiet Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, wird die Tour von L&S Tours GmbH aus Sicherheitsgründen abgesagt. Es gilt ausschließlich das tatsächliche Wetter und keine Wetter App oder sonstige Wetterprognosen. Der Fahrpreis wird erstattet und Stornogebühren entstehen keine, wenn aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde.
Hat der Kunde seine Tour bereits angetreten und kommt in schlechtes Wetter (Regen, Hagel), ist eine wetterbedingte Rückerstattung des Fahrpreises nicht möglich.
Eine Absage von Seiten des Kunden aufgrund schlecht Wetter Prognosen ist nur unter den Stornobedingungen möglich.
Bei leichtem Nieselregen können alle angebotenen Touren ausgeführt werden, da dies im zumutbaren Bereich liegt. Bei Regen können sich die Gäste auch im Salon aufhalten. Jedem Gast ist es zuzumuten während einer Bootstour passende Kleidung zu tragen.
Eine zeitliche Verschiebung der Startzeit, durch den Veranstalter, ist an Regentagen möglich. Eine kurze Wartezeit aufgrund von Regen ist dem Kunden zumutbar. Es ist dem Kunden zuzumuten eine Pufferzeit einzuplanen. Er wird zeitnah über Änderungen informiert. (Telefon/Mail)
Eine wetterbedingte Rückerstattung oder Rabatt auf den Fahrpreis, weil die Sonne nicht scheint ist nicht möglich.
Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor jederzeit und kurzfristig die fest gebuchten Touren abzusagen aus Gründen wie: Quarantäne, Krankheit, Schlechtwetter, Frost, Sturm, Niedrigwasser, Hochwasser, Regenwahrscheinlichkeit ab 80%, Sperrung von Fahrwassern (z.B. Demonstrationen auf Brücken, einer Regatta, Feste, Havarie), Defekt am Fahrzeug, Streik (z.B. Schleusenwärter), aus organisatorischen Gründen. Kosten entstehen dem Mieter in diesem Fall keine.
Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor verhaltensauffällige Gruppen oder Einzelpersonen von der Fahrt auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die gesamte Gruppe oder Einzelpersonen vom Wesen oder vom Geisteszustand her ungeeignet sind, sich auf einem Motorboot aufzuhalten. Die Einschätzung wird von der Crew der L&S Tours GmbH vorgenommen.
Firmenevents
– Bei Firmenevents gelten die AGB der jeweiligen Eventlocation. Zur Eventlocation gehören Beachclub, Eventschiffe und alle Etablissements die in Zusammenhang mit dem Event stehen und über L&S Tours GmbH gebucht wurden.
– Ablehnung von Erstattungen:
Der Veranstalter L&S Tours GmbH kann die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als 6 Monate vor dem Termin gestellt wird oder, wenn höhere Gewalt vorliegt. Hierzu zählen Wetter, Streiks, Hochwasser, Sperrungen und Fahrverbote auf Gewässern, Pandemien, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, Betriebsverbote, Bürgerkriege, Aufstände oder vergleichbare Ereignisse die von L&S Tours GmbH nicht verursacht wurden.
Ausfall durch technischen Defekt
Events und Bootstouren, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen, Künstler, Bands, Rahmenprogramme inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich L&S Tours GmbH und die Partner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen oder minderwertigen oder höhenwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Vertrag/ Gutschein/ Ticket behält in diesem Fall seine Gültigkeit.
Weitergehende Ansprüche gegen L&S Tours GmbH z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
– Der Kunde hat die Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung und Teilnahmebedingen zu lesen und zu verstehen bevor er ein Boot reserviert.
– Rauchen ist nur in der Raucherzone auf dem Heck gestattet, wenn der Rauchende eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Brandflecken müssen aufwendig beseitigt werden und sind vom Chartergast und seiner privaten Haftpflichtversicherung zu bezahlen.
Straßenschuhe und High Heels verkratzen das Boot und kommen daher in unsere Schuhbox. Saubere Bootsschuhe und Flip-Flops ohne Straßenschmutz sind erlaubt. In der kalten Jahreszeit halten wir Überschuhe bereit. Sneakers und Turnschuhe sind gestattet, wenn diese eine saubere Sohle haben.
– Gäste die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit von anderen gefährden oder den Sicherheitsanweisungen der Crew nicht folgen, werden unverzüglich von der Fahrt ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt bei Fehlverhalten einzelner Gäste nicht.
– Müll darf nicht über Bord geworfen werden, Mülleimer stehen bereit. Müll für mitgebrachte Getränke und Essen muss vom Kunden im Mülleimer am Ufer entsorgt werden.
– Eine 4-Stündige Tour hat ca. 220 Minuten reine Fahrzeit und eine 6-Stündige Tour hat ca. 340 Minuten reine Fahrzeit.
-Ein,- und Aussteigezeit, Verladen und einräumen des Proviant, organisatorisches und Begrüßung der Passagiere mit Sicherheitseinweisung sind Teil der Eventzeit.
– Zu spät kommen, Wartezeiten die zu Lasten der Teilnehmer gehen, auf Nachzügler warten, Gepäck oder Proviant verstauen, etc. gehen zu Lasten der Fahrtzeit.
Altersbeschränkung
Personen die unter 18 Jahre sind, ist die Mitwirkung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Kinder müssen angemeldet werden, da eine Kinderschwimmweste vorgehalten werden muss.
Gefahren
– Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Gast hat einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Der Bootsführer unternimmt alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und erteilt eine vollständige und detaillierte Sicherheitseinweisung zu Beginn der Tour. L&S Tours GmbH und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter (Stewardess, Bootsführer, Crew) haften nicht für verlorene und vergessene Gegenstände, unsachgemäß gelagerte elektronische Geräte wie Handys und Kleidungsstücke.
– L&S Tours GmbH und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter (Stewardess, Bootsführer, Crew) haften nicht für fahrlässige und grob fahrlässige Personenschäden (außer Vorsatz).
Passagiere an Bord die Sicherheitsanweisungen nicht beachten und folgen, setzen sich Gefahren aus u.a.:
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Ertrinken
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Brüche
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Prellungen
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Schnittverletzungen
-Die Fahrzeuge sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Bootsführer zu betreten und zu verlassen. Es ist die vom Bootsführer vorgegebene Einstiegsvariante zu wählen. Jede andere Variante wie „irgendwie schnell aufs Boot klettern“ ist verboten, weil das Risiko zwischen Bootskörper und Uferbefestigung/ Steg eingeklemmt zu werden groß ist.
– Den Anweisungen der Crew ist zuzuhören und unbedingt Folge zu leisten, damit kein Gast zu Schaden kommt.
– Gäste mit Rückenproblemen, OP´s, Schwangere mit Problemschwangerschaften, Passagiere mit Glasknochenkrankheiten, Handicap haben sich beim Captain/ Crew anzumelden.
Haftungsausschluss
Jeder Passagier hat einen Haftungsausschluss zu Unterzeichen und stellt L&S Tours GmbH und seine Erfüllungsgehilfen frei.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich durch seine Unterschrift auf jeglichen Rückgriff auf die Organisation, den Veranstalter, von im beauftragte Personen oder Erfüllungsgehilfen und auf Anrufung der ordentlichen Gerichten
Schadensersatz für Onlinebewertungen
Kunden die sich weigern die AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung zu lesen oder die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten nicht in der Lage sind diese zu verstehen und in der Folge mit einer falschen Erwartungshaltung eine Tour antreten und danach eine Onlinebewertung abgeben, zahlen pauschal einen Schadensersatz von 1.000,- EUR für den Imageschaden.
Ein Imageschaden tritt bereits ein wenn die Bewertung nur kurz im Internet steht. Der Schadensersatz findet Anwendung für die Bewertung von Kunden und seinen Gruppenmitgliedern gleichermaßen, dh. der Kunde haftet für seine Gruppenmitglieder.
Ein Kunde hat die Sorgfaltspflicht, seine Gruppenmitglieder vorab über die AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibungen für die gebuchte Tour in Kenntnis zu setzen, sodass keine falsche Erwartungshaltung entsteht..
Der Veranstalter L&S Tours GmbH ist im Gegenzug bemüht AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung in leicht verständlicher Sprache, transparent und vollständig bereitzustellen und die Leistungen gemäß der Produktbeschreibung auszuführen.
Ein Schadensersatz für eine Onlinebewertung tritt nicht ein wenn die Bewertung berechtigt ist. Ob dies der Fall ist erfährt der Kunde bei seiner Reklamation an Bord. Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung seiner falschen Erwartungshaltung, da meistens Planungsfehler (zu spät kommen, alkoholisiert kommen, fehlender Plan B bei Unwetter, etc.) oder aber phantasievolle Annahmen in Kombination mit fehlenden Kenntnissen, die Ursache für die Falscheinschätzung sind.
Allgemein
Die angebotenen Touren und Events sind/beinhalten Ausschließlich Produkt-,Werbe-und Vorführfahrten für den zur Nutzung vorgehaltenen Bootstypen.